Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, dass der Haarersatz von einem Facharzt nach medizinischer Notwendigkeit auf Rezept verschrieben werden muss. Leider fallen damit viele Fälle nicht in diesen Bereich. Beispielsweise bei Männern wird einfach davon ausgegangen, dass ein gewisser Haarverlust im Laufe der Lebensjahre eintritt. In der heutigen Zeit gibt es allerdings immer mehr Gründe die zu einem Haarverlust führen können. In erster Linie sind es natürlich Hautkrankheiten oder Krebsbehandlungen durch Chemotherapie unter denen unsere Haare zu leiden haben. Bei immer mehr Fällen sind aber auch psychische Gründe der Auslöser dafür. Wir alle merken wie sich unsere Gesellschaft verändert, und viele kommen damit weniger klar. Leider gibt es bei den Krankenversicherungen keine einheitlichen Regeln, so dass es sich immer lohnen wird den direkten Kontakt zu suchen, um den eigenen persönlichen Fall zu kommunizieren.