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Abrechnung über die Krankenkassen

Wir sind wirklich sehr glücklich darüber das unser Antrag über die Präqulifizierung als Hilfsmittelerbringer mit positivem Ergebnis angenommen wurde. Was bedeutet das jetzt für unsere Kunden. Unser Salon ist damit berechtigt Haarverdichtungen die von einem Arzt per Rezept verschrieben wurden über die Krankenkassen abzurechnen. Wir hatten schon einige Anfragen und freuen uns umso mehr, damit Menschen unterstützen zu können, die z.B. durch eine Krankheit erheblich gezeichnet wurden.

Liebe Grüße Gina